Psychiatrische Versorgung aus einer Hand
Mit dem Gesetz zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie (EZPsychG) wurden die Zentren für Psychiatrie (ZfP) im Jahr 1996 als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts errichtet. Die Fachkrankenhäuser versorgen heute nicht nur psychisch kranke Menschen mit einem hochprofessionellen Portfolio stationärer sowie zunehmend teilstationärer und ambulanter Angebote. Der Schwerpunkt liegt dabei auf individueller, therapeutischer Behandlung sowie professioneller, beziehungsfördernder Pflege. Die Aufgabenstellung umfasst jedoch auch rehabilitative Leistungen aus den Bereichen Arbeiten und Wohnen. Universitäre Forschung und Lehremit Praxisbezug tragen zu medizinischen Fortschritt bei. Alle ZfP Einrichtungen sind in der jeweiligen Versorgungsregion bestens mit komplementären Anbietern vernetzt. Den Grundsätzen einer transparenten Öffentlichkeitsarbeit fühlen sich die ZfP verpflichtet, sie informieren über verschiedenste Kanäle und in zahlreichen Medien aktiv über ihre Leistungen und Angebote.
Behandeln
Jeder von psychischen Störungen Betroffene erhält ein individuelles und bedarfsgerechtes Therapieangebot.
Pflegen
Professionelle Pflege bei der stationären, teilstationären oder ambulanten Versorgung.
Wohnen
Fachpflegeheime und Ambulant Betreute Wohngruppen bieten Hilfe bei der Strukturierung des Alltags.
Arbeiten
Berufliche Rehablilitation durch Arbeit in beschützter Umfeld mit therapeutischer Unterstützung.
Forschen
Neue Erkenntnisse durch Studien und Forschungsprojekte in Kooperation mit Universitäten.
Informieren
Informations- und Dialogangebote zur Aufklärung und Entstigmatisierung rund um Themen der Psychiatrie.