Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der Psychiatrischen Landeskrankenhäuser wurden die
Zentren für Psychiatrie (ZfP) im Jahr 1996 als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
errichtet. Als Fachkrankenhäuser versorgen sie nicht nur psychisch kranke Menschen mit
einem hochprofessionellen Portfolio stationärer, teilstationärer und ambulanter
Behandlungsangebote. Die Aufgabenstellung umfasst auch rehabilitative und
pflegerisch-betreuende Leistungen, die Entwöhnung von suchtkranken Patienten
sowie die
Durchführung der freiheitsentziehenden Maßregeln zur Besserung
und Sicherung
psychisch kranker und suchtkranker Straftäter.
Die psychiatrische Versorgung umfasst in allen Bereichen neben stationären
auch teilstationäre und ambulante Angebote. Inzwischen haben sich
die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) zum unverzichtbaren
Bestandteil der Versorgung psychisch Kranker etabliert.
Einrichtungen in Baden-Württemberg
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